Konzept zur Prävention vor SARS-CoV-2-Infektionen

Labor- und Demophase der DRSS 2020 Jöhstadt

Stand 18.08.2020

Die in diesem Konzept beschriebenen Regelungen gelten für die Durchführung der Projektwoche der DRSS 2020 in und um Jöhstadt vom 21.09. bis zum 25.09.2020. Diese Regelungen gelten ergänzend; übergeordnete bzw. weiterreichende Vorschriften des Landes, Bundes bzw. der beteiligten Organisationen und Unternehmen gelten entsprechend bzw. haben Vorrang, falls ggf. hier definierte Regelungen im Widerspruch stehen bzw. enger gefasst sind.

Diese Regelungen können je nach Lage und Notwendigkeit jederzeit während der Veranstaltung angepasst zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund erfolgen vor Veranstaltung eine Bekanntgabe und Nennung der anzuwendenden Regelungen mit besonderem Hinweis auf ggf. vorhandene Anpassungen.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Projektwoche vorzeitig abgebrochen wird, sollte eine Bestätigung oder ein begründeter Verdacht der Infektion mit dem Corona-Virus vorliegen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung vorzeitig (für einzelne Teilnehmende) abgebrochen werden kann, wenn diese Regelungen nicht eingehalten werden.

Voraussetzungen zur Teilnahme

Zur Teilnahme sind nur Personen zugelassen, die:

  • in den letzten 14 Tagen nicht aktiv-positiv auf das Corona-Virus getestet wurden
  • in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Personen mit einer bestätigten Infektion hatten
  • keine Corona-typischen Symptome, wie Fieber, Husten o. ä., haben.

Um das Nicht-Zutreffen der oben genannten Punkte zu bestätigen, füllen die Teilnehmenden bei Ihrer Anreise eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand aus. Diese verbleibt in den Händen des Corona-Beauftragten und wird einen Monat nach Veranstaltungsende durch diesen datenschutzkonform vernichtet. Auf den Zetteln werden die Personen darauf hingewiesen, dass ihre Daten zum Zwecke der Rückverfolgung von Infektionsketten bei Notwendigkeit an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden.

Allgemeine Grundsätze

Generell gelten die bereits bekannten und etablierten Grundsätze zur Prävention auch im Rahmen dieser Veranstaltung:

  • Das Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen ist Pflicht.

  • Außerhalb von Gebäuden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

  • Zwischen zwei Personen ist generell ein Abstand von 1,5 m zu wahren. Ausgenommen hiervon sind Personen, die in einer (Ehe-)Partnerschaft oder in einem gemeinsamen Haushalt leben.

  • Die Teilnehmenden werden angehalten, regelmäßig ihre Hände zu waschen und/oder zu desinfizieren. Außerdem sollte davon abgesehen werden, sich ins Gesicht zu fassen.

  • Auf kontaktintensive Begrüßungsrituale wie Händeschütteln o. ä. ist zu verzichten.

  • Die allgemeine Nies- und Hustenetikette ist zu beachten.

  • Veranstaltungen sollen, wenn möglich (für einen Teil der Zuhörerschaft) draußen stattfinden.

    Es werden vorzugsweise großzügige Innen- und Außenbereiche gewählt, z. B.:

  • An geeigneten Stellen werden Laufwege mit -richtungen, sowie getrennte Ein- und Ausgänge festgelegt.

  • Die Verwendung der Corona-App des RKIs ist empfohlen.

  • Gruppenbildungen (Personen mit weniger als 1,5 m Abstand) in Pausen, in/an Fahrzeugen oder bei Abendveranstaltungen sind zu vermeiden.

  • Die Anzahl von Personen in Sanitärräumen wird sinnvoll begrenzt.

In den nachfolgenden Punkten können die allgemeinen Grundsätze an geeigneten Stellen abgeschwächt werden, solange eine Gefährdung der anwesenden Personen ausgeschlossen werden kann.

Organisatorische Vorbereitung

Der Veranstalter trifft im Vorfeld vorbereitende Maßnahmen zur Prävention. Dies sind unter anderem:

  • Die Vorbereitung der Dokumentation der Anwesenheit aller Personen
  • Das Aufstellen von geeigneten Warnhinweisen und Schildern, die an die Kernpunkte dieses Konzeptes erinnern
  • Das Beschaffen und Ausstellen von Desinfektionsmittel und Masken zur Mund-Nase-Bedeckung
  • Das Schaffen von Bodenmarkierungen für Warteschlangen
  • Die Durchführung einer korrekten Bestuhlung in allen Veranstaltungsräumen
  • Das Infomieren der Teilnehmenden über die Inhalte dieses Konzeptes

Praktische Durchführung von Vorträgen

Ein zentrales Element der Projektwoche sind Vorträge. Bei diesen wird durch mehrere Maßnahmen versucht, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern:

  • Es wird durch Stühle und Tische eine Bestuhlung hergestellt, die ausreichenden Abstand sicherstellt. Diese Bestuhlung darf nicht verändert werden.
  • Generell wird jedem Zuhörer ein Platz von 4 m² zugesprochen, der Dozent erhält 20 m². Die Anzahl der Personen in dem Raum begrenzt sich dadurch sinnvoll.
  • Der Abstand vom Dozenten zur Zuhörerschaft beträgt mindestens 2,5 m.
  • Zusätzlich werden Gänge zum Betreten und Verlassen des Veranstaltungsaales hergestellt. Durch Pfeile auf dem Boden werden Laufrichtungen angegeben.
  • Sitzen Zuhörer auf ihren Plätzen, darf die Mund- und Nasenbedeckung abgelegt werden. Selbiges gilt für den Dozenten, wenn dieser ausreichend Abstand (2,5 m) zu den Zuhörern hält.
  • Eine Live-Übertrag nach draußen auf weitere Sitzplätze ist wünschenswert.
  • Tische, Stühle und benutztes Equipment wird regelmäßig desinfiziert. Bei Präsentationen mit mehreren Dozenten ist es zu vermeiden, sog. Presenter weiterzugeben.

Praktische Durchführung von Besichtigungen, Führungen und Abendveranstaltungen

Bei Besichtigungen und Führung ist nochmal insbesondere auf die allgemeinen Grundsätze zu achten. Wenn ausreichend Abstand (mind. 1,5 m) garantiert werden kann, darf die Mund-Nase-Bedeckung abgelegt werden.

Transport

Auch beim Transport von Personen mit Kraftfahrtzeugen und Zügen ist auf die allgemeinen Grundsätze zu achten. Das bedeutet vor allem, dass Fahrzeuge werden nicht vollständig besetzt werden, sondern zwischen zwei Personen immer mindestens ein Platz freigehalten wird. Auch beim Transport sind Desinfektionsmittel oder Möglichkeiten zum Händewaschen an geeigneten Orten bereitzustellen.

Verpflegung

Bei der Verpflegung sind ebenfalls die Mindestabstände einzuhalten. Buffets sind generell zu vermeiden. Genauso sollte eine Schlangenbildung vor Ausgabe vermieden werden. Sollte es dennoch zu einer Schlangenbildung kommen, sind Mund und Nase zu bedecken. Durch Markierungen auf dem Boden ist auf den Mindestabstand hinzuweisen. Nach Möglichkeit wird draußen gegessen. Beim Essen selbst wird erneut auf Abstand geachtet und dies durch eine geeignete Bestuhlung unterstützt.

Übernachtung

Bei der Übernachtung sind Einzelzimmer zu bevorzugen. Ist dies nicht möglich, so ist auch während der Nacht der Mindestabstand einzuhalten und für Lüftung zu sorgen.